Grundkurs Rettungsdienstrecht

50,00 

Vollumfänglicher Rettungsdienstrechtkurs für angehende Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer. Zeitlicher Kursumfang: 6 Std. Über die Möglichkeit eines Anerkenntnisses des Kurses als Fortbildung für das nichtärztliche Personal in der Notfallrettung und im Krankentransport i.S.d. § 5 Abs. 4 RettG NRW müssen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde selbst vergewissern. Ein entsprechendes Zertifikat wird Ihnen am Ende des Kurses zur Verfügung gestellt.

Kategorie:

In diesem Kurs lernen angehende Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer alles, was sie zum Thema Recht im Rahmen ihrer Ausbildung für den rettungsdienstlichen Alltag und insbesondere die Abschlussprüfung in Nordrhein-Westfalen benötigen. Es werden keine rechtlichen Vorkenntnisse benötigt.

Themen

Allgemeines
  • Prüfungsmodalitäten
  • Aufbau des Rettungsdienstes und seine Organisation
Strafrecht
  • Definition
  • Aufbau einer Straftat
  • Vorsatz – Fahrlässigkeit
  • Einwilligung
  • Rechtfertigender Notstand
  • Entschuldigender Notstand
  • Notkompetenzempfehlung der BÄK
  • Delegation durch den Arzt
  • Unterlassungsdelikte (insbes. Garantenstellung)
  • Tötungsdelikte
  • Aussetzung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Freiheitsberaubung (Transportverweigerung)
  • Verletzung von Privatgeheimnissen (Schweigepflicht)
  • Vorteilsannahme und Bestechlichkeit
  • Besonderheiten bei Kindesmisshandlung / Kindesmissbrauch
Zivilrecht
  • Definition
  • Haftungsfragen im Rettungsdienst (Schadensersatz)
  • Geschäftsführung ohne Auftrag
Öffentliches Recht
  • Definition
  • Straßenverkehrsrecht
  • Zwangseinweisungen nach dem PsychKG (Unterbringung – sofortige Unterbringung), inkl. Verweis auf PolG NRW
  • Krankenhausorganisation
  • Betäubungsmittel
  • Medizinprodukte
Sozialgesetzgebung
  • BUK und BG-Richtlinien, insbes. gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitsrecht (Arbeitsunfälle – Wegeunfälle – Berufskrankheiten)