Recht der Praxisanleitung im Rettungsdienst

100,00 

Der Kurs vermittelt und erfüllt die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in Anlage 6 aus den Ausführungsbestimmungen zur NotSan-Ausbildung in NRW formulierten Lernziele.

Zeitlicher Kursumfang: 12 Std.

Der Kurs ist nicht als Fortbildungsveranstaltung i.S.d. § 5 Abs. 4 RettG NRW anerkennbar.

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